Startseite Tagebuch Bücher Impressum  
Suchen-Knopf
        

Archiv vom Fach WG

fristlose Kündigung

28. August, 2006

Die außerordentliche Kündigung benötigt folgende Voraussetzungen:
Das Vorliegen eines wichtigen Grunds (§626, I BGB [Mehr Informationen zum Stichwort])
Ein solcher leigt immer dann vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann muss die fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden.

Wichtige Gründe für den Arbeitgeber können z.B. sein:

  • Einstellungsbetrug
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • anhaltende Krankheit
  • Belästigung
  • Tätlichkeiten
  • Diebstahl

Wichtige Gründe können für den Arbeitnehmer sein:

  • wiederholt ausstehende Lohnzahlungen
  • Mobbing
  • Tätlichkeiten
  • Missachtung der Fürsorgepflicht

Rechtliche Grundlagen des Berufsbildungsverhältnisses

24. August, 2005
  • BBiG [Mehr Informationen zum Stichwort] (Rechte, Pflichten, Prüfungen, Abschluss und Inhalt des Vertrages)
  • JArbSchG [Mehr Informationen zum Stichwort] (Arbeitszeiten, Arbeitsverträge,…)
  • Bundesurlaubsgesetz (mindestens 24 Werktage bzw. 4 Wochen Urlaub)
  • Tarifverträge (Bruttoverdienste, Urlaub, Sonderzahlungen)
  • Ausbildungsordnung

Kennzeichnung von Gesetzeszitaten

24. August, 2005

Wenn man einen Gesetzestext angibt, gibt man sinnvollerweise auch stets an, woher man diesen Text an.
Also muss genannt werden aus welchem Gesetzbuch die Passage stammt und wo sie dort zu finden ist.
Dies tut man in folgender Form:

§ 6 I 2

Dies heißt beispielsweise Paragraph 6, Absatz 1 Punkt 2.
Sätze werden mit vorangestelltem S gekennzeichnet.