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Die außerordentliche Kündigung benötigt folgende Voraussetzungen:
Das Vorliegen eines wichtigen Grunds (§626, I BGB [
])
Ein solcher leigt immer dann vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann muss die fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden.
Wichtige Gründe für den Arbeitgeber können z.B. sein:
Wichtige Gründe können für den Arbeitnehmer sein:
Wenn man einen Gesetzestext angibt, gibt man sinnvollerweise auch stets an, woher man diesen Text an.
Also muss genannt werden aus welchem Gesetzbuch die Passage stammt und wo sie dort zu finden ist.
Dies tut man in folgender Form:
§ 6 I 2
Dies heißt beispielsweise Paragraph 6, Absatz 1 Punkt 2.
Sätze werden mit vorangestelltem S gekennzeichnet.