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Archiv vom Fach OG

Vertikaler Wettbewerb

8. Januar, 2008

Vertikaler Wettbewerb ist der Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern unterschiedlicher Ebenen

Z. B. zwischen Produzent und Zulieferer.
Beide Seiten versuchen für sich den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sodass es zwangsläufig zum Interessenkonflikt kommt. Diesen Effekt nennt man vertikalen Wettbewerb.

Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten

2. September, 2007

Sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Bei nicht-automatisierter Verarbeitung ist dies erst ab 20 Personen notwendig.

Quelle: §4f BDSG [Mehr Informationen zum Stichwort]

Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes

2. September, 2007

Das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG [Mehr Informationen zum Stichwort], gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie für nicht-öffentliche Stellen.

Handelsvertreter

31. August, 2007

Handelsvertreter sind selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit beauftragt sind, für einen einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln bzw. abzuschließen (§84 HGB).

Pflichten

  • Bemühungspflicht
    Der Handelsvertreter muss im Interesse des Unternehmens Geschäfte vermitteln/abschliessen
  • Benachrichtigungspflicht
    Jede Geschäftsvermittlung muss umgehend mitgeteilt werden (Reiseberichte).
  • Wettbewerbseinhaltung
    Das Unternehmen für welches der Handelsvertreter tätig ist, darf durch die Vertretung der Konkurrenz nicht geschädigt werden. Wettbewerbsverbote können vereinbart werden.

Rechte

  • Recht auf Unterlagen
    Der Handelsvertreter erhält vom Unternehmen benötigte Unterlagen, wie zum Beispiel Preislisten, Broschüren oder AGB.
  • Recht auf Benachrichtigung
    Der Handelsvertreter wird vom Unternehmen über die Annahme oder Ablehnung der von ihm vermittelten Geschäfte unterrichtet.
  • Recht auf Provision
    • Verkaufsprovision für die getätigten Umsätze
    • Delkredereprovision falls der Handelsvertreter Haftung für den Zahlungseingang übernommen hat
  • Ausgleichsanspruch
    Nach Beenden seiner Tätigkeit kann der Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich erhalten, wenn das Unternehmen durch seine frühere Tätigkeit erheblich profitiert.

Kündigung
Der Vertrag kann im 1. Jahr mit einer Frist von einem Monat, im 2. Jahr von zwei Monaten und im 3. bis 5. Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Darüber beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.

Handlungsreisender/Außendienstler

31. August, 2007

Handlungsreisende sind Angestellte mit Artvollmacht.

Pflichten

  • persönliche Leistungspflicht
    Handlungsreisende müssen ihre Arbeitsleistung selbst erbringen
  • Treuepflicht
    Der Handlungsreisende unterliegt der Schweigepflicht und muss stets im Sinne des Unternehmens handeln. Bei Pflichtverletzungen ist er schadenersatzpflichtig
  • Vergütungspflicht des Unternehmens
    Der Handlungsreisende erhält ein festes Gehalt (Fixum) sowie Umsatzprovision und Spesenersatz
  • Fürsorgepflicht des Unternehmens
    Da der Handlungsreisende ein angestellter ist, muss das Unternehmen die üblichen Pflichten wie Sozialversicherung und Krankenkasse berücksichtigen
  • Zeugnispflicht
    Der Handlungsreisende erhält ein Zeugnis über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Gehorsamspflicht
    Anweisungen des Unternehmens ist folge zu leisten

HGB-Regelungen

  • Artvollmacht
    Sie ermächtigt den Handlungsreisenden außerhalb der Betriebsstätte für den Unternehmer auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen und Mängelrügen entgegen zu nehmen
  • Berichtspflicht
    Regelmäßige Reiseberichte müssen erstellt werden
  • Meldepflicht
    Geschäftsabschlüsse sind umgehend dem Unternehmen mitzuteilen

Kündigung

  • Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat, höchsten jedoch sieben Monate (§622 BGB [Mehr Informationen zum Stichwort])

Der optimale Marketing-Mix

25. August, 2007

Diejenige Kombination und Ausgestaltung der folgenden absatzpolitischen Instrumente, durch die eine größtmögliche Wirkung erzeugt wird, nennt man optimaler Marketing Mix.

  • Produkt- und Produktionsprogrammpolitik
  • Kommunikationspolitik
  • Distributionspolitik
  • Kontrahierungspolitik

Schlüsselt man diese Instrumente noch weiter auf, erhält man eine gute Planungsgrundlage:

  • Produkt- und Produktionsprogrammpolitik
    • Produktinnovation
      • Prouktdifferenzierung
      • Produktdiversifikation
    • Produktvariation
      • physisch-funktionell
      • ästethisch
      • Imagevariation
      • Namensvariation
      • Zusatzleistungen
    • Produktelimination
      • von Produktvarianten
      • von Produktgruppen
  • Kommunikationspolitik
    • Werbeziel
      • Einführung
      • Neukundengewinnung
      • Kundenstammpflege
    • Werbeobjekt
      • Einzelprodukt
      • Prouktgruppe
      • Gesamtsortiment
    • Werbungtreibende
      • Alleinwerbung
      • Sammelwerbung
        (Mehrere Unternehmen werben für sich)
      • Gemeinschaftswerbung
        (Mehrere Unternehmen werben für die gleiche Leistung,
        ohne Nennung der Unternehmen)
    • Streukreis
      • Händler
      • Gewerbetreibende
      • Endverbraucher
      • Dreikt-/Massenwerbung
    • Werbeträger
      • Zeitung
      • Zeitschrift
      • Fernsehen
      • Radio
      • Plakat
      • Person
    • Werbemittel
      • Anzeige
      • Spot
      • Film
      • Foto
      • Warenprobe
      • Give-Aways
    • Werbebotschaft
      • informierend
      • argumentierend
      • emotional
    • Streugebiet
      • lokal
      • regional
      • national
      • international
    • Streuzeit
      • ganzjährlich
      • bestimmte Jahreszeit
      • bestimmte Tage
      • bestimmte Tageszeit
    • Werbeetat abhängig von
      • Finanz-/Ertragslage
      • Konkurrenzverhalten
      • Werbezielen
      • Prozyklische Werbung
      • Antizyklische Werbung
      • Nivellierung der Werbeausgaben
  • Distributionspolitik
    • von welcher Stelle aus soll der Absatz erfolgen
      • zentraler Absatz
      • dezentraler Absatz
    • auf welchem Weg soll der Absatz erfolgen
      • direkter Absatz
      • indirekter Absatz
    • welche Verkaufsorgane sollen eingeschaltet werden
      • Unternehmenseigene
        • Geschäftsleitung
        • Verkaufsniederlassung
        • Auslieferungslager
        • Werksverkauf
        • Automatenverkauf
        • Handlungsreisende
      • Unternehmensfremde
        • Handelsvertreter
          (Einfirmen-/Mehrfirmenvertreter)
        • Vertragshändler
        • Franchisenehmer
        • Handelsmakler
        • Großhandel
        • Einzelhandel
  • Kontrahierungspolitik
    • Preisgestaltung
    • Rabatte
    • Lieferbedingungen
    • Zahlungsbedingungen

Phaseneinteilung

23. März, 2007

Der Vorgang des investierens ist in fünf Phasen unterteilt:

  1. Anregungsphase
    1. IST-Aufnahme
  2. Suchphase
    1. Kriterien der Bewertung festlegen
      (Muss-/Kann-Kriterien)
    2. Alternativen suchen
  3. Entscheidungsphase
    1. Quantitative/Qualitative Bewertung
      Kosten-Nutzen-Rechnung
    2. Investitionsrechnung
  4. Durchführungsphase
  5. Kontrollphase
    1. SOLL-IST-Vergleich