Archiv vom Fach OG
8. Januar, 2008
Vertikaler Wettbewerb ist der Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern unterschiedlicher Ebenen
Z. B. zwischen Produzent und Zulieferer.
Beide Seiten versuchen für sich den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sodass es zwangsläufig zum Interessenkonflikt kommt. Diesen Effekt nennt man vertikalen Wettbewerb.
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben
2. September, 2007
Sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Bei nicht-automatisierter Verarbeitung ist dies erst ab 20 Personen notwendig.
Quelle: §4f BDSG [
]
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben
2. September, 2007
Das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG [
], gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie für nicht-öffentliche Stellen.
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben
31. August, 2007
Handelsvertreter sind selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit beauftragt sind, für einen einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln bzw. abzuschließen (§84 HGB).
Pflichten
- Bemühungspflicht
Der Handelsvertreter muss im Interesse des Unternehmens Geschäfte vermitteln/abschliessen
- Benachrichtigungspflicht
Jede Geschäftsvermittlung muss umgehend mitgeteilt werden (Reiseberichte).
- Wettbewerbseinhaltung
Das Unternehmen für welches der Handelsvertreter tätig ist, darf durch die Vertretung der Konkurrenz nicht geschädigt werden. Wettbewerbsverbote können vereinbart werden.
Rechte
- Recht auf Unterlagen
Der Handelsvertreter erhält vom Unternehmen benötigte Unterlagen, wie zum Beispiel Preislisten, Broschüren oder AGB.
- Recht auf Benachrichtigung
Der Handelsvertreter wird vom Unternehmen über die Annahme oder Ablehnung der von ihm vermittelten Geschäfte unterrichtet.
- Recht auf Provision
- Verkaufsprovision für die getätigten Umsätze
- Delkredereprovision falls der Handelsvertreter Haftung für den Zahlungseingang übernommen hat
- Ausgleichsanspruch
Nach Beenden seiner Tätigkeit kann der Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich erhalten, wenn das Unternehmen durch seine frühere Tätigkeit erheblich profitiert.
Kündigung
Der Vertrag kann im 1. Jahr mit einer Frist von einem Monat, im 2. Jahr von zwei Monaten und im 3. bis 5. Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Darüber beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben
31. August, 2007
Handlungsreisende sind Angestellte mit Artvollmacht.
Pflichten
- persönliche Leistungspflicht
Handlungsreisende müssen ihre Arbeitsleistung selbst erbringen
- Treuepflicht
Der Handlungsreisende unterliegt der Schweigepflicht und muss stets im Sinne des Unternehmens handeln. Bei Pflichtverletzungen ist er schadenersatzpflichtig
- Vergütungspflicht des Unternehmens
Der Handlungsreisende erhält ein festes Gehalt (Fixum) sowie Umsatzprovision und Spesenersatz
- Fürsorgepflicht des Unternehmens
Da der Handlungsreisende ein angestellter ist, muss das Unternehmen die üblichen Pflichten wie Sozialversicherung und Krankenkasse berücksichtigen
- Zeugnispflicht
Der Handlungsreisende erhält ein Zeugnis über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
- Gehorsamspflicht
Anweisungen des Unternehmens ist folge zu leisten
HGB-Regelungen
- Artvollmacht
Sie ermächtigt den Handlungsreisenden außerhalb der Betriebsstätte für den Unternehmer auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen und Mängelrügen entgegen zu nehmen
- Berichtspflicht
Regelmäßige Reiseberichte müssen erstellt werden
- Meldepflicht
Geschäftsabschlüsse sind umgehend dem Unternehmen mitzuteilen
Kündigung
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat, höchsten jedoch sieben Monate (§622 BGB [
])
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben
25. August, 2007
Diejenige Kombination und Ausgestaltung der folgenden absatzpolitischen Instrumente, durch die eine größtmögliche Wirkung erzeugt wird, nennt man optimaler Marketing Mix.
- Produkt- und Produktionsprogrammpolitik
- Kommunikationspolitik
- Distributionspolitik
- Kontrahierungspolitik
Schlüsselt man diese Instrumente noch weiter auf, erhält man eine gute Planungsgrundlage:
- Produkt- und Produktionsprogrammpolitik
- Produktinnovation
- Prouktdifferenzierung
- Produktdiversifikation
- Produktvariation
- physisch-funktionell
- ästethisch
- Imagevariation
- Namensvariation
- Zusatzleistungen
- Produktelimination
- von Produktvarianten
- von Produktgruppen
- Kommunikationspolitik
- Werbeziel
- Einführung
- Neukundengewinnung
- Kundenstammpflege
- Werbeobjekt
- Einzelprodukt
- Prouktgruppe
- Gesamtsortiment
- Werbungtreibende
- Alleinwerbung
- Sammelwerbung
(Mehrere Unternehmen werben für sich)
- Gemeinschaftswerbung
(Mehrere Unternehmen werben für die gleiche Leistung,
ohne Nennung der Unternehmen)
- Streukreis
- Händler
- Gewerbetreibende
- Endverbraucher
- Dreikt-/Massenwerbung
- Werbeträger
- Zeitung
- Zeitschrift
- Fernsehen
- Radio
- Plakat
- Person
- Werbemittel
- Anzeige
- Spot
- Film
- Foto
- Warenprobe
- Give-Aways
- Werbebotschaft
- informierend
- argumentierend
- emotional
- Streugebiet
- lokal
- regional
- national
- international
- Streuzeit
- ganzjährlich
- bestimmte Jahreszeit
- bestimmte Tage
- bestimmte Tageszeit
- Werbeetat abhängig von
- Finanz-/Ertragslage
- Konkurrenzverhalten
- Werbezielen
- Prozyklische Werbung
- Antizyklische Werbung
- Nivellierung der Werbeausgaben
- Distributionspolitik
- von welcher Stelle aus soll der Absatz erfolgen
- zentraler Absatz
- dezentraler Absatz
- auf welchem Weg soll der Absatz erfolgen
- direkter Absatz
- indirekter Absatz
- welche Verkaufsorgane sollen eingeschaltet werden
- Unternehmenseigene
- Geschäftsleitung
- Verkaufsniederlassung
- Auslieferungslager
- Werksverkauf
- Automatenverkauf
- Handlungsreisende
- Unternehmensfremde
- Handelsvertreter
(Einfirmen-/Mehrfirmenvertreter)
- Vertragshändler
- Franchisenehmer
- Handelsmakler
- Großhandel
- Einzelhandel
- Kontrahierungspolitik
- Preisgestaltung
- Rabatte
- Lieferbedingungen
- Zahlungsbedingungen
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben
23. März, 2007
Der Vorgang des investierens ist in fünf Phasen unterteilt:
- Anregungsphase
- IST-Aufnahme
- Suchphase
- Kriterien der Bewertung festlegen
(Muss-/Kann-Kriterien)
- Alternativen suchen
- Entscheidungsphase
- Quantitative/Qualitative Bewertung
Kosten-Nutzen-Rechnung
- Investitionsrechnung
- Durchführungsphase
- Kontrollphase
- SOLL-IST-Vergleich
↑ Abgelegt unter: OG Kommentare deaktiviert Druckversion
Tags: nicht vergeben