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Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten

2. September, 2007

Sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Bei nicht-automatisierter Verarbeitung ist dies erst ab 20 Personen notwendig.

Quelle: §4f BDSG [Mehr Informationen zum Stichwort]