31. August, 2007
Handlungsreisende sind Angestellte mit Artvollmacht.
Pflichten
- persönliche Leistungspflicht
Handlungsreisende müssen ihre Arbeitsleistung selbst erbringen
- Treuepflicht
Der Handlungsreisende unterliegt der Schweigepflicht und muss stets im Sinne des Unternehmens handeln. Bei Pflichtverletzungen ist er schadenersatzpflichtig
- Vergütungspflicht des Unternehmens
Der Handlungsreisende erhält ein festes Gehalt (Fixum) sowie Umsatzprovision und Spesenersatz
- Fürsorgepflicht des Unternehmens
Da der Handlungsreisende ein angestellter ist, muss das Unternehmen die üblichen Pflichten wie Sozialversicherung und Krankenkasse berücksichtigen
- Zeugnispflicht
Der Handlungsreisende erhält ein Zeugnis über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
- Gehorsamspflicht
Anweisungen des Unternehmens ist folge zu leisten
HGB-Regelungen
- Artvollmacht
Sie ermächtigt den Handlungsreisenden außerhalb der Betriebsstätte für den Unternehmer auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen und Mängelrügen entgegen zu nehmen
- Berichtspflicht
Regelmäßige Reiseberichte müssen erstellt werden
- Meldepflicht
Geschäftsabschlüsse sind umgehend dem Unternehmen mitzuteilen
Kündigung
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat, höchsten jedoch sieben Monate (§622 BGB [
])
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