20. Februar, 2007
- Schutzfunktion
- Verbindliche Preisvorlage für Arbeit
- Verteilungsfunktion
- Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben lassen
- Gestaltungsfunktion
- Beteiligung der Arbeitnehmer an der (autonomen) Regelung der Arbeitsbedingungen
- (Durch die heutzutage sehr guten Arbeitsbedingungen handelt es sich hier meist nur noch um Lohn und Arbeitszeiten)
- Kartellfunktion
- einheitliche Wettbewerbskosten bei Arbeitskosten für die Arbeitgeber
- Friedensfunktion
- Während der Laufzeit eines Tarifvertrags darf nicht gestreikt werden
- Ordnungsfunktion
- Solide Planungs- und Kalkulationsgrundlage für den Arbeitgeber
- Koordinierungsfunktion
- Bei Verbands-/Flächentarifverträgen keine lokalen Lohnkonflikte, da die Dachverbände die Tarifverhandlungen führen
(Quelle: Hans Böckler Stiftung)
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