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Welche Funktionen erfüllen Tarifverträge?

20. Februar, 2007
  • Schutzfunktion
    • Verbindliche Preisvorlage für Arbeit
  • Verteilungsfunktion
    • Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben lassen
  • Gestaltungsfunktion
    • Beteiligung der Arbeitnehmer an der (autonomen) Regelung der Arbeitsbedingungen
    • (Durch die heutzutage sehr guten Arbeitsbedingungen handelt es sich hier meist nur noch um Lohn und Arbeitszeiten)
  • Kartellfunktion
    • einheitliche Wettbewerbskosten bei Arbeitskosten für die Arbeitgeber
  • Friedensfunktion
    • Während der Laufzeit eines Tarifvertrags darf nicht gestreikt werden
  • Ordnungsfunktion
    • Solide Planungs- und Kalkulationsgrundlage für den Arbeitgeber
  • Koordinierungsfunktion
    • Bei Verbands-/Flächentarifverträgen keine lokalen Lohnkonflikte, da die Dachverbände die Tarifverhandlungen führen

(Quelle: Hans Böckler Stiftung)