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Archiv des Monats August, 2006

AfA

23. August, 2006

AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung und beschreibt die vom Gesetzgeber vorgesehene Abschreibungsmethode.
Unterschieden wird zwischen folgenden Abschreibungsmethoden:

  • lineare Abschreibung (Formel)
  • degressive Abschreibung (Formel)
  • Abschreibung nach Leistung

Sachmängelarten

23. August, 2006

Hier einige Beispiele häufiger Sachmängelarten:

  • unsachgemäße Montage
  • Falschlieferung
  • Nicht-Eignung zur gewöhnlichen Verwendung
  • Lieferung einer Mindermenge
  • Ware != Werbung
  • mangelhafte Montageanleitung
  • andere als vereinbarte Beschaffenheit
  • etc.

Array

21. August, 2006

Ein Array ist ein Variablenfeld welche über einen Feldindex organisiert sind.
Zu jedem Feldindex gehört ein eindeutiger Feldwert.
Alle Feldwerte eines Arrays müssen den selben Datentyp haben.

Man unterscheidet zwischen statischen und dynamischen Arrays.
Statische Arrays haben eine vorgegebene Größe, dynamische können sich den aktuellen Anforderungen anpassen.

Gesetzliche und vertragliche Gewährleistungsfristen

18. August, 2006

Neue Ware

  • Die gesetzliche Frist für den Verbrauchsgüterkauf beträgt zwei Jahre. Diese ist nicht verkürzbar.
  • Für den zweiseitigen Handelskauf gelten ebenfalls zwei Jahre, welche mittels $307 BGB [Mehr Informationen zum Stichwort] in den AGB des Verkäufers auf ein Jahr reduziert werden können.

Gebrauchte Ware

  • Die gesetzliche Frist für den Verbrauchsgüterkauf beträgt zwei Jahre. Diese ist auf ein Jahr verkürzbar.
  • Für den zweiseitigen Handelskauf gelten ebenfalls zwei Jahre, jedoch ist ein weitgehender Gewährleistungsausschluss möglich.

Schlechtleistung: Nacherfüllung

18. August, 2006

Bei Kaufvertragsstörungen ist die Nacherfüllung laut § 439 BGB [Mehr Informationen zum Stichwort] vorrangig.

  • Sie ist verschuldungsunabhängig
  • gilt auch bei geringsten Mängeln
  • und es bestehen weitere Rechte nach zwei vergeschlagenen Versuchen der Nacherfüllung

Der Käufer hat dabei das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung, außer eine der beiden Möglichkeiten verursacht dem Verkäufer unangemessen hohe Kosten.

In besonderen Fällen ist, neben der Nacherfüllung, auch Schadensersatz möglich.

Schlechtleistung

17. August, 2006
  • Offene Mängel müssen bereits bei Warenannahme gemeldet werden;
    (Lieferung dem Transportunternehmen wieder mit geben; Annahme verweigern.).
  • Verborgene Mängel müssen sofort nach Kenntnisnahme selbiger bekanntgegeben werden.
  • Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt eine verlängerte Gewährleistungsfrist.

Quelle: siehe BGB [Mehr Informationen zum Stichwort] §377 ff.

Abschlussprüfung in Anwendungsentwicklung

17. August, 2006

In der Handelskammerprüfung für den Fachbereich Anwendungsentwicklung werden folgende Dinge gern abgeprüft:

  • Nassi-Shneiderman-Struktogramme, PAP
  • Datenbanken
    • ERD
    • Normalisierte Datenbank
    • SQL
  • UML