Startseite Tagebuch Bücher Impressum  
Suchen-Knopf
        

fristlose Kündigung

28. August, 2006

Die außerordentliche Kündigung benötigt folgende Voraussetzungen:
Das Vorliegen eines wichtigen Grunds (§626, I BGB [Mehr Informationen zum Stichwort])
Ein solcher leigt immer dann vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann muss die fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden.

Wichtige Gründe für den Arbeitgeber können z.B. sein:

  • Einstellungsbetrug
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • anhaltende Krankheit
  • Belästigung
  • Tätlichkeiten
  • Diebstahl

Wichtige Gründe können für den Arbeitnehmer sein:

  • wiederholt ausstehende Lohnzahlungen
  • Mobbing
  • Tätlichkeiten
  • Missachtung der Fürsorgepflicht