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Die außerordentliche Kündigung benötigt folgende Voraussetzungen:
Das Vorliegen eines wichtigen Grunds (§626, I BGB [
])
Ein solcher leigt immer dann vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann muss die fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden.
Wichtige Gründe für den Arbeitgeber können z.B. sein:
Wichtige Gründe können für den Arbeitnehmer sein: