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Man unterscheidet bei der Gewalt über Sachen zwischen Besitzern und Eigentümern.
Besitzer ist jener welcher, der die tatsächliche Herrschaft über die Sache hat.
Der Eigentümer hat die rechtliche Herrschaft über die Sache.
Beispiel:
Verleihe ich etwa meinen Kugelschreiber an einen Kollegen, so ist mein Kollege der Besitzer der Sache, ich bleibe aber Eigentümer.
Verkaufe ich ihm meinen Stift, ist er Eigentümer und Besitzer.
Unverbindliche Angebote enthalten oft so genannte Freizeichnungsklauseln, wie z.B.:
Diese unverbindlichen Angebote sind keine Willenserklärungen.
Eine Anfrage ist unverbindlich.
Ein Angebot ist verbindlich, außer dieses wird explizit beschränkt oder nicht gewährt.
Angebote sind speziell für eine Person oder Personengruppe erstellt.
Werbeprospekte sind keine Angebote, sondern Anpreisungen.
Diese sind unverbindlich und an die breite Masse gerichtet.
Merke: Nur analoge Signalmessung ist Wertkontinuierlich und Zeitkontinuierlich.
Digitale Messungen bilden die Realität stets nur annähernd ab.
Um den benötigten Speicher auszurechnen, den man benötigt um eine Audiodatei im Wave-Format (*.wav) aufzunehmen benötigt man folgende Werte:
Dann kommt folgende Formel zum Einsatz:
( Abtastrate * Abtasttiefe * Zeit * Anzahl der Kanäle ) / 1024 = Speicherplatzbedarf in KB
Wie alle Verträge ist der auch Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschäft.
Verpflichtungsgeschäfte (Verträge) entstehen durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen
Eine Ausnahme bilden dabei die einseitigen Rechtsgeschäfte welche bereits durch die Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig werden.
Dies ist z.B. bei Testamenten der Fall.