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Erweiterter Eigentumsvorbehalt

21. Februar, 2006

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt wird vereinbart, wenn sämtliche Lieferungen an einen Käufer geschützt werden sollen.
So sind auch mehrere Lieferungen über einen längeren Zeitraum so lange geschützt, bis der Käufer alle Lieferungen gezahlt hat.


 

1 Kommentar zu “Erweiterter Eigentumsvorbehalt”

[...] Aufgrund dieser Ausnahmen gibt es den verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt. [...]