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Eigentumsvorbehalt
Posted By Bastian On Februar 21, 2006 @ 10:12 pm In OG | Comments Disabled
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung.
Durch den Eigentumsvorbehalt wird der Käufer zunächst lediglich Besitzer [1] der Sache.
Eigentümer [1] bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Dies ist der in §455
[2]] geregelte einfache Eigentumsvorbehalt.
Der Verkäufer hat damit folgende Vorteile:
Ausnahmen:
Der einfache Eigentumsvorbehalt wird unwirksam, wenn die bewegliche Sache vom Käufer verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer anderen Sache fest verbunden wird (§§ 946, 950
[2]]).
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware weiterverkauft wurde ($932
[2]]).
Aufgrund dieser Ausnahmen gibt es den verlängerten [3] und erweiterten Eigentumsvorbehalt [4].
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[3] verlängerten: http://www.informatikkaufmann-azubi.de/tagebuch/2006/02/21/verlangerter-eigentumsvorbehalt/
[4] erweiterten Eigentumsvorbehalt: http://www.informatikkaufmann-azubi.de/tagebuch/2006/02/21/erweiterter-eigentumsvorbehalt/
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