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Differenzierung der Begriffe Besitz und Eigentum

Posted By Bastian On Februar 15, 2006 @ 10:03 pm In OG | Comments Disabled

Man unterscheidet bei der Gewalt über Sachen zwischen Besitzern und Eigentümern.

Besitzer ist jener welcher, der die tatsächliche Herrschaft über die Sache hat.

Der Eigentümer hat die rechtliche Herrschaft über die Sache.

Beispiel:
Verleihe ich etwa meinen Kugelschreiber an einen Kollegen, so ist mein Kollege der Besitzer der Sache, ich bleibe aber Eigentümer.
Verkaufe ich ihm meinen Stift, ist er Eigentümer und Besitzer.


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