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Umsatzsteuervoranmeldung

6. Februar, 2006

Zum Monatsende muss, mit Ausnahmen, jedes Unternehmen ein Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen und dem Finanzamt vorlegen.

Die Formel für die Umsatzsteuer-Voranmeldung lautet:
UstVst = Zahllast bzw. Forderung

Eine Zahllast besteht bei Überhang der Umsatzsteuer, eine Forderung bei Überhang der gezahlten Vorsteuern.
Sollte eine Zahllast bestehen muss diese bis zum 10. des Folgemonats beglichen sein.