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Die Zahllast ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und muss bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt gezahlt werden.
Zur heutigen Zeit steht verschieden realisierte Hardware zur Bildausgabe zur Verfügung.
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden Varianten:
Das Umsatzsteuerkonto sammelt die Verbindlichkeiten an das Finanzamt (eingenommene Mehrwertsteuer bei Verkäufen), daher ist es ein Passives Konto (stünde rechts in der Bilanz) und hat seinen Anfangsbestand rechts.
Das Vorsteuerkonto sammelt die Forderungen an das Finanzamt (bereits gezahlte Mehrwertsteuer bei Einkäufen), daher ist es ein aktives Konto (stünde links in der Bilanz) und hat daher seinen Anfangsbestand links.
Der erweiterte Eigentumsvorbehalt wird vereinbart, wenn sämtliche Lieferungen an einen Käufer geschützt werden sollen.
So sind auch mehrere Lieferungen über einen längeren Zeitraum so lange geschützt, bis der Käufer alle Lieferungen gezahlt hat.
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf das Erlöschen des einfachen Eigentumsvorbehalts bei Weiterverkauf der Ware und muss explizit vereinbart werden.
Sollte nun eine noch nicht bezahlte Ware weiterverkauft werden, so muss der Wiederverkäufer der Ware seine Kaufpreisforderung an den Verkäufer abtreten.
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung.
Durch den Eigentumsvorbehalt wird der Käufer zunächst lediglich Besitzer der Sache.
Eigentümer bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Dies ist der in §455 BGB [
] geregelte einfache Eigentumsvorbehalt.
Der Verkäufer hat damit folgende Vorteile:
Ausnahmen:
Der einfache Eigentumsvorbehalt wird unwirksam, wenn die bewegliche Sache vom Käufer verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer anderen Sache fest verbunden wird (§§ 946, 950 BGB [
]).
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware weiterverkauft wurde ($932 BGB [
]).
Aufgrund dieser Ausnahmen gibt es den verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt.
Bei Bestellung einer Ware entstehen womöglich Kosten durch deren Heranschaffung: