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Archiv des Monats Februar, 2006

Wem gehört die Zahllast?

28. Februar, 2006

Die Zahllast ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und muss bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt gezahlt werden.

Monitore

23. Februar, 2006

Zur heutigen Zeit steht verschieden realisierte Hardware zur Bildausgabe zur Verfügung.
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden Varianten:

  • Röhrenmonitor (auch: CRT oder Kathodenstrahlröhre)
  • LCD / TFT (Flüssigkristallbildschirm)
  • OLED (Organische LEDs)
  • Plasma-Bildschirm (Mini-Leuchtstoffröhren)

Anfangsbestand von Umsatzsteuerkonto und Vorsteuerkonto

21. Februar, 2006

Das Umsatzsteuerkonto sammelt die Verbindlichkeiten an das Finanzamt (eingenommene Mehrwertsteuer bei Verkäufen), daher ist es ein Passives Konto (stünde rechts in der Bilanz) und hat seinen Anfangsbestand rechts.

Das Vorsteuerkonto sammelt die Forderungen an das Finanzamt (bereits gezahlte Mehrwertsteuer bei Einkäufen), daher ist es ein aktives Konto (stünde links in der Bilanz) und hat daher seinen Anfangsbestand links.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

21. Februar, 2006

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt wird vereinbart, wenn sämtliche Lieferungen an einen Käufer geschützt werden sollen.
So sind auch mehrere Lieferungen über einen längeren Zeitraum so lange geschützt, bis der Käufer alle Lieferungen gezahlt hat.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

21. Februar, 2006

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf das Erlöschen des einfachen Eigentumsvorbehalts bei Weiterverkauf der Ware und muss explizit vereinbart werden.

Sollte nun eine noch nicht bezahlte Ware weiterverkauft werden, so muss der Wiederverkäufer der Ware seine Kaufpreisforderung an den Verkäufer abtreten.

Eigentumsvorbehalt

21. Februar, 2006

Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung.

Durch den Eigentumsvorbehalt wird der Käufer zunächst lediglich Besitzer der Sache.
Eigentümer bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Dies ist der in §455 BGB [Mehr Informationen zum Stichwort] geregelte einfache Eigentumsvorbehalt.

Der Verkäufer hat damit folgende Vorteile:

  • Er kann die Ware zurückfordern,
    falls der Kunde nicht bezahlt.
  • Er kann die Freigabe der Ware fordern,
    wenn diese durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet wurde.
  • Er kann die Ware aus der Insolvenzmasse des Käufers aussondern.

Ausnahmen:
Der einfache Eigentumsvorbehalt wird unwirksam, wenn die bewegliche Sache vom Käufer verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer anderen Sache fest verbunden wird (§§ 946, 950 BGB [Mehr Informationen zum Stichwort]).
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware weiterverkauft wurde ($932 BGB [Mehr Informationen zum Stichwort]).

Aufgrund dieser Ausnahmen gibt es den verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt.

Transportkosten

20. Februar, 2006

Bei Bestellung einer Ware entstehen womöglich Kosten durch deren Heranschaffung:

  • ab Lager: Abholung am Firmensitz auf eigene Kosten
  • unfrei: Versand nach Wunsch, Kosten sind zu tragen
  • Fracht frei, frei Bahnhof: Abholung am Bahnhof respektive Speditionsniederlassung
  • frei Werk, frei Lager, frei Haus: kostenfreie Lieferung bis vor die Tür