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Mehrwertsteuer aka Umsatzsteuer

26. September, 2005

§1 UstG:
Der Umsatzsteuerpflicht unterliegen sämtliche Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt durchführt.

Bemessungsgrundlage ist das vereinbarte und gezahlte Entgelt.

Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt, da sie auf den Mehrwert eines Produktes erhoben wird.