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Inventur:
Die Inventur setzt sich aus der körperlichen Inventur durch zählen, messen, wiegen und schätzen sowie der Buchinventur zusammen.
Sie dient zum ermitteln der Sachwerte und Bankguthaben sowie Forderungen.
Inventar:
Das Inventar ist ein Vermögensverzeichnis und umfasst die Gesamtheit der beweglichen Vermögenswerte der jeweiligen Firma.
Es wird auf Basis der Inventur erstellt.
Die körperliche Inventur wird durch zählen, messen, wiegen und schätzen aufgestellt, während die Buchinventur das Bankguthaben und die Forderungen ermittelt.
Wie bereits oben erwähnt, beschäftigt sich die körperliche Inventur mit dem zählen, messen, wiegen und schätzen der Sachwerte einer Firma.
Wie bereits oben erwähnt, ermittelt die Buchinventur das Bankguthaben und die Forderungen der Firma.
Die Bestandsaufnahme der Vorräte muss nicht zwingend am 31.12. erfolgen, muss aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag durchgeführt werden.
Der Stichtag ist hier variabel. Die körperliche Inventur muss aber mindestens einmal im Jahr erfolgen. Weitere Zu- und Abgänge im Bestand müssen vor- bzw. zurückgerechnet werden.
Die körperliche Inventur erfolgt bei der zeitlich verlegten Inventur an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor oder der ersten 2 Monate nach dem Stichtag.
zeitnahe Stichtagsinventur:
Vorteile: Sie ist einfach zu managen und gibt dem Unternehmen das Inventar zu einem genauen Zeitpunkt an.
Nachteile: Sie führt zu einem großen Arbeitsaufwand innerhalb weniger Tage, der oft Betriebsunterbrechungen zur Folge hat.
permanente Stichtagsinventur:
Vorteile: Sie ist besser plan- und durchführbar.
Nachteile: Warenschwund wird nicht beachtet und es drohen Rechenfehler.
zeitlich verlegte Inventur:
Vorteile: Flexiblere Planung im Unternehmen.
Nachteile: Es drohen ebenfalls Fehler bei der Berechnung und sie ist ähnlich aufwendig wie die zeitnahe Inventur.
Anlagevermögen,
Umlaufvermögen
permanente Inventur,
zeitnahe Stichtagsinventur
Für das Anlagevermögen eignet sich besonders die zeitnahe Stichtagsinventur, da die Fluktuation des Anlagevermögens überschaubar bleibt und der hohe Aufwand einer zeitnahen Stichtagsinventur nicht so groß ausfällt.
Für das Umlaufvermögen sehe ich eine permanente Inventur vor, da die Schwankung der Bestandswerte hierbei besonders hoch ist und sich eine Vor- bzw. Zurückrechnung anbietet.
Das Inventar wird in die Teile A, B und C unterteilt.
A bezeichnet das Vermögen des Unternehmens und enthält das Anlage- sowie Umlaufvermögen.
B bezeichnet die Schulden des Unternehmens und enthält eine Unterteilung in langfristiges und kurzfristiges Fremdkapital.
C bezeichnet das Reinvermögen des Unternehmens. Hier wird das Eigenkapital aufgeführt.
A = B + C
B = A – C
C = A – B
Anlagevermögen: Als Anlagevermögen gelten alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Beispielsweise Geschäftsausstattung oder Grundstücke.
Umlaufvermögen: Als Anlagevermögen gelten alle Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Beispielsweise Rohstoffe oder Kassenbestand.
Die Vermögensteile werden nach Liquidierbarkeit sortiert angegeben. Am wenigsten liquidierbares steht zu oberst.
Die Schuldenteile werden nach Fristigkeit sortiert angegeben.
Forderungen an Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferern, Bankguthaben, bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke, Darlehensschulden, Rohstoffe, Kassenbestand, Hypothekenschulden, Fuhrpark, Postbankguthaben, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fertigerzeugnisse, Maschinen.
Anlagevermögen: bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen.
Umlaufvermögen: Forderungen an Kunden, Bankguthaben, Rohstoffe, Kassenbestand, Postbankguthaben, Fertigerzeugnisse.
langfristigen Schulden: Hypothekenschulden, Darlehensschulden.
kurzfristigen Schulden: Verbindlichkeiten gegenüber Lieferern.
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A. Vermögen |
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I. Anlagevermögen |
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1. Gebäude |
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Verwaltungsgebäude |
400.000 € |
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Fabrikhalle 1 |
200.000 € |
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Fabrikhalle 2 |
150.000 € |
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Garagen |
80.000 € |
830.000 € |
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2. Maschinen laut besonderem Verzeichnis (Anlage 1) |
390.000 € |
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3. Betriebs- und Geschäftsausstattung laut besonderem |
130.000 € |
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4. Fuhrpark |
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2 Lkw |
120.000 € |
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1 Pkw |
20.000 € |
140.000 € |
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II. Umlaufvermögen |
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Rohstoffe laut besonderem Verzeichnis (Anlage 3) |
190.000 € |
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Hilfsstoffe laut besonderem Verzeichnis (Anlage 4) |
80.000 € |
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Betriebsstoffe laut besonderem Verzeichnis (Anlage 5) |
110.000 € |
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Unfertige Erzeugnisse laut besonderem Verzeichnis (Anlage |
340.000 € |
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Fertigerzeugnisse laut besonderem Verzeichnis (Anlage 7) |
710.000 € |
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Forderungen |
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Kunde Fielers OHG |
78.000 € |
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Kunde Mehlert KG |
64.000 € |
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Kunde Kretzer OHG |
59.000 € |
201.000 € |
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Kassenbestand |
8.200 € |
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Bankguthaben |
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Stadtsparkasse Frankfurt |
111.000 € |
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Frankfurter Volksbank |
98.000 € |
209.000 € |
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Summe des Vermögens |
3.338.200 € |
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B. Schulden |
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Hypothekenschulden bei der Frankfurter Volksbank |
680.000 € |
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Darlehensschulden |
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Stadtsparkasse Frankfurt |
750.000 € |
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Frankfurter Volksbank |
260.000 € |
1.010.000 € |
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Verbindlichkeiten |
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Lieferer Yildiz KG |
92.000 € |
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Lieferer Eitner OHG |
61.000 € |
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Lieferer Goll KG |
48.000 € |
201.000 € |
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Summe der Schulden |
1.891.000 € |
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C. Reinvermögen |
1.447.200 € |
1. Minimalprinzip:
Erzielung eines bestimmten Erfolgs mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz
2. Maximalprinzip:
Erzielung eines größtmöglichen Erfolgs mit einem bestimmten Mitteleinsatz
Im Fach OG für den 1. August 2005:
Mittwoch, den 31. August 2005 treffen wir uns um 10:00 Uhr im Eilbeker Weg 30 (Ritterstraße) zum Squash spielen.
Mitzubringen sind € 3,– für die Platzmiete p.P. sowie Schuhe mit heller Sohle.
Da ich im Internet keine zufriedenstellenden Bedürfnispyramiden auf der Grundlage der Theorien von Abraham Harold Maslow finden konnte, habe ich diese selbst erstellt.
Ihr dürft sie gerne weiter verwenden.

Bruce (siehe Kommentare)stellt uns freundlicherweise eine erweiterte Version der Bedürfnispyramide vor. Sie enthält zusätzlich unter den Grundbedürfnissen den Block

Wenn man einen Gesetzestext angibt, gibt man sinnvollerweise auch stets an, woher man diesen Text an.
Also muss genannt werden aus welchem Gesetzbuch die Passage stammt und wo sie dort zu finden ist.
Dies tut man in folgender Form:
§ 6 I 2
Dies heißt beispielsweise Paragraph 6, Absatz 1 Punkt 2.
Sätze werden mit vorangestelltem S gekennzeichnet.