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Kennzeichnung von Gesetzeszitaten
Posted By Bastian On August 24, 2005 @ 3:07 pm In WG | Comments Disabled
Wenn man einen Gesetzestext angibt, gibt man sinnvollerweise auch stets an, woher man diesen Text an.
Also muss genannt werden aus welchem Gesetzbuch die Passage stammt und wo sie dort zu finden ist.
Dies tut man in folgender Form:
ยง 6 I 2
Dies heißt beispielsweise Paragraph 6, Absatz 1 Punkt 2.
Sätze werden mit vorangestelltem S gekennzeichnet.
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